Praxis für Ernährungsberatung | Ernährungstherapie

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse


Wichtige Unterlagen für die Kostenerstattung

Sie benötigen einen Kostenvoranschlag von uns und eine ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Diese Dokumente finden Sie unten auf der Seite zum Downloaden. Bei dem Kostenvoranschlag tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf dem oberen Teil des Dokumentes ein.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherungen dazu?

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen 50 - 80% der Kosten nach Zusage der Kostenübernahme. Ihre Krankenkasse informiert Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen über die Höhe der Bezuschussung.

Terminabsage

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt bzw. verschoben wurden, werden 100% in Rechnung gestellt. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine ärztlich empfohlene Ernährungstherapie Notwendigkeitsbescheinigung. Diese wird von Ihrem Arzt mit Angabe der Diagnose bescheinigt.
Kopien aktueller Blutwerte und evtl. Befundberichte legt Ihnen Ihr Arzt bei.

Die Ernährungstherapie für Beamte, Pensionäre in NRW ist jetzt beihilfefähig. Eine Genehmigung der Beihilfestelle vor Beginn der Ernährungstherapie ist nicht mehr notwendig.

Die privaten Kassen entscheiden noch unterschiedlich. Nehmen Sie unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Kasse auf. Eine Bezuschussung ist u.a. vom abgeschlossenen Vertrag abhängig.

Über meinen Berufsverband VDOe verfüge ich über eine entsprechende Zertifizierung, um eine Bezuschussung zu erwirken.

Meine Beratungsleistung stelle ich dem Patienten in Rechnung. Diese wird nach Einreichung von der Krankenkasse zurückerstattet, sofern der behandelnde Arzt eine ernährungstherapeutische Beratung seines Patienten durch eine Notwendigkeitsbescheinigung verordnet.

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt bzw. verschoben wurden, werden 100% in Rechnung gestellt. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab wenn Sie verhindert sind.

 

Kosten

Erstberatung ohne Folgeberatung: 60 min. / 120,00 Euro

Weitere Preise entnehmen Sie bitte den PDF's unter Downloads Kostenvoranschlag 3 und 5.

Notwendigkeitsbescheinigung

Vordruck zur Beantragung einer Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Kostenvoranschlag 3 Einheiten

Kostenvoranschlag 5 Einheiten

Ernährungsberatung ist jetzt beihilfefähig



info @jaspert-oecotrophologie.koeln

Terminvereinbarung nach Absprache oder per Mail

0221 | 34 00 966

AKTUELLES

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Für Ärzte:
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Kostenbeteiligung durch Krankenkasse

Für eine eventuelle Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenkasse lassen Sie von Ihrem Arzt folgendes Formular ausfüllen:

Notwendigkeitsbescheinigung



Mitgliedschaft in Verbänden | Vereinen:

Berufsverband der Oecotrophologen e.V. VDOe
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)
Verband für Ernährung und Diätetik (VFED)
Deutsche Gesellschaft für Zöliakie (DZG)
Deutscher Allergie – und Asthmabund (DAAB)
Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e.V.

Links

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