Praxis für Ernährungsberatung | Ernährungstherapie
Sie benötigen einen Kostenvoranschlag von uns und eine ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Diese Dokumente finden Sie unten auf der Seite zum Downloaden.
Bei dem Kostenvoranschlag tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten auf dem oberen Teil des Dokumentes ein.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen 50 - 80% der Kosten nach Zusage der Kostenübernahme. Ihre Krankenkasse informiert Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen über die Höhe der Bezuschussung.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt bzw. verschoben wurden, werden 100% in Rechnung gestellt. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine ärztlich empfohlene Ernährungstherapie Notwendigkeitsbescheinigung. Diese wird von Ihrem Arzt mit Angabe der Diagnose bescheinigt.
Kopien aktueller Blutwerte und evtl.
Befundberichte legt Ihnen Ihr Arzt bei.
Die Ernährungstherapie für Beamte, Pensionäre in NRW ist jetzt beihilfefähig. Eine Genehmigung der Beihilfestelle vor Beginn der Ernährungstherapie ist nicht mehr notwendig.
Die privaten Kassen entscheiden noch unterschiedlich. Nehmen Sie unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Kasse auf. Eine Bezuschussung ist u.a. vom abgeschlossenen Vertrag abhängig.
Über meinen Berufsverband VDOe verfüge ich über eine entsprechende Zertifizierung, um eine Bezuschussung zu erwirken.
Meine Beratungsleistung stelle ich dem Patienten in Rechnung.
Diese wird nach Einreichung von der Krankenkasse zurückerstattet, sofern der behandelnde Arzt eine ernährungstherapeutische Beratung seines Patienten durch eine Notwendigkeitsbescheinigung verordnet.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt bzw. verschoben wurden, werden 100% in Rechnung gestellt. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab wenn Sie verhindert sind.
Erstberatung ohne Folgeberatung: 60 min. / 120,00 Euro
Weitere Preise entnehmen Sie bitte den PDF's unter Downloads Kostenvoranschlag 3 und 5.
Vordruck zur Beantragung einer Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Ernährungsberatung ist jetzt beihilfefähig